Der Februar ist der Monat der letzten Winterarbeiten. Am 1. März beginnt die gesetzliche Vogelschutzzeit — bis dahin sind alle größeren Rückschnitt-, Fäll- und Rodungsarbeiten zulässig. Für den professionellen Baumdienst ist der Februar deshalb ein Monat der Hochbetriebs-Fällsaison und der Winterschnitt-Abschlussphase. Für Grundstückseigentümer heißt es: was jetzt noch nicht beauftragt ist, muss bis Oktober warten.
Letzte Fällsaison vor der Vogelschutzzeit
Bis zum 28. Februar (bzw. 29. Februar in Schaltjahren) sind Fällungen zulässig — solange keine kommunale Baumschutzsatzung eine Genehmigungspflicht auslöst. Ab 1. März greift § 39 Absatz 5 BNatSchG mit dem Verbot, Bäume, Hecken und Sträucher abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Für den Baumdienst-Alltag heißt das:
- Kalenderdisziplin: Fällaufträge müssen vor dem 1. März abgearbeitet sein
- Wettergunst nutzen: bei frostfreiem, gut befahrbarem Boden zügig durchführen
- Genehmigungen prüfen: Fällgenehmigung nach kommunaler Satzung muss vorliegen — auch außerhalb der Vogelschutzzeit
- Artenschutz beachten: Höhlenbrüterhabitate und Fledermausquartiere sind ganzjährig geschützt
Winterschnitt-Abschluss
Der Februar bringt das Ende der Winterschnitt-Saison. Was jetzt noch geschnitten wird:
- Alt-Laubbäume mit umfangreichem Kronenaufbau
- Obstbäume — der Ertragsschnitt sollte spätestens Ende Februar abgeschlossen sein, damit der Frühjahrsstart nicht behindert wird
- Kroneneinkürzung und Kronenpflege
Wichtig weiterhin: kein Schnitt an Ahorn, Birke, Walnuss wegen Bluten. Diese Arten in Ruhe lassen und im Sommer schneiden.
Erste Frühjahrs-Vorbereitung
Ab Mitte Februar zeichnen sich erste Frühjahrs-Aktivitäten ab:
- Bodentemperatur steigt langsam an — Frühjahrspflanzungen ab Ende Februar möglich, wenn Boden nicht mehr durchgefroren
- Krokusblüte in vielen Regionen — Signal für Insektenaktivität, letzte Winterarbeiten priorisieren
- Weidenkätzchen — erste Nahrungsquelle für Bienen, Weiden sollten unbedingt stehen bleiben
Sturm- und Wintersaison-Nachbereitung
Der Februar ist der Monat, in dem die Wintersaison-Statistik gemacht wird. Baumdienst-Betriebe und Kommunen bewerten:
- Sturmschadens-Ausmaß: Wie viele Bäume mussten gefällt werden?
- Kronensicherungs-Wirksamkeit: Welche Systeme haben gehalten, welche nicht?
- Verkehrssicherungs-Nachweis: Für alle Bäume ordentliche Dokumentation vollständig?
- Ersatzpflanzungs-Planung: Für gefällte Bäume Nachpflanzung im Frühjahr/Herbst planen
Für Baumbesitzer — die Februar-Checkliste
- Fällaufträge bis zum 28. Februar durchführen lassen
- Winterschnitt an Obstbäumen abschließen
- Baumkontrolle durch qualifizierten Baumdienst für die Sturmsaison-Nachbereitung
- Frostschäden aufnehmen und Wundbehandlung veranlassen
- Frühjahrs-Pflanzungen vorbereiten — Baumart wählen, Pflanzloch ausheben
Was Baumpflege und Baumdienst konkret leisten
- Letzte Fällarbeiten vor Vogelschutzzeit
- Winterschnitt-Abschluss
- Kronensicherungen installieren
- Baumkontrollen nach Wintersaison
- Ersatzpflanzungs-Planung und -Ausführung ab Ende Februar
- Beratung zu Frühjahrs-Pflanzungen
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Fazit
Der Februar ist der Wendemonat. Wer bis Ende Februar seine Fäll- und Schnittarbeiten abgeschlossen hat, ist rechtssicher und fachlich sauber. Wer den 1. März verschläft, muss bis Oktober warten — oder eine artenschutzrechtliche Sondergenehmigung beantragen. Der professionelle Baumdienst plant den Februar als Monat der letzten Möglichkeiten, mit klaren Terminvorgaben und lückenloser Dokumentation.