Werkzeug · Rechts-Check
Darf ich diesen Baum fällen?
Der Rechts-Check.
In fast allen deutschen Städten schützen kommunale Satzungen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Ohne Genehmigung fällen ist eine Ordnungswidrigkeit — mit Bußgeldern von 500 € bis über 50.000 €. Der Rechts-Check zeigt Dir in vier Fragen, ob Du für Deinen Baum vermutlich eine Fällgenehmigung brauchst. Ersetzt keine verbindliche Auskunft Deiner Behörde, hilft aber, die richtige Frage zu stellen.
Ergebnis
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Hintergrund
Wie Fällgenehmigungen in Deutschland funktionieren.
Baumschutz ist in Deutschland dreistufig geregelt: Bundesrecht (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetze und kommunale Baumschutzsatzungen. Für die Frage "Darf ich diesen Baum fällen?" ist meistens die kommunale Satzung entscheidend — aber Vogelschutzzeit und Artenschutz gelten immer.
Die drei Rechtsebenen
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). § 39 verbietet vom 1. März bis 30. September das Abschneiden oder Auf-den-Stock-Setzen von Bäumen, Hecken und Sträuchern außerhalb des Waldes — der klassische Vogelschutz. § 44 regelt den besonderen Artenschutz (Höhlenbäume, Nistplätze).
Landesnaturschutzgesetze. Jedes Bundesland hat sein eigenes Naturschutzrecht — mit unterschiedlichen Ermächtigungen für Kommunen und unterschiedlichen Regelungen für Bäume im Außenbereich.
Kommunale Baumschutzsatzung. Die alltäglich wichtigste Ebene. In fast allen deutschen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern schützt die Satzung Bäume ab einem definierten Stammumfang (typisch 60–100 cm in 1 m Höhe). In kleinen Gemeinden gibt es oft keine Satzung — dann greift nur die Vogelschutzzeit.
Was der Rechts-Check nicht kann
Ob Deine konkrete Kommune eine Satzung hat und welche Grenzwerte gelten, weiß nur Deine Untere Naturschutzbehörde oder das Grünflächenamt. Der Check gibt eine begründete Prognose — die Rechtsverbindliche Auskunft ist ein Anruf bei der Behörde (kostenlos, dauert 5 Minuten). Für einen Baum von wirtschaftlichem oder ideellem Wert ist die schriftliche Genehmigung unverzichtbar, weil sonst im Streit mit Nachbarn oder Käufern niemand beweisen kann, dass die Fällung erlaubt war.
Wenn Du fällen darfst, aber Verkehrssicherung eine Rolle spielt
Bei akuter Verkehrssicherungsgefahr (Wurzelfäule, Sturmschaden, Standunsicherheit) gilt ein Sonderrecht: Eine Sofortfällung ist auch in der Vogelschutzzeit zulässig, wenn Menschen oder erhebliche Sachwerte bedroht sind. Wichtig: unbedingt vor der Fällung eine Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie durch einen qualifizierten Baumdienst dokumentieren lassen — sonst haftet der Eigentümer im Nachhinein für die "willkürliche" Fällung.
Kosten einer Fällgenehmigung
Die Gebühr für die schriftliche Fällgenehmigung liegt je nach Kommune zwischen 50 und 500 €. Häufig kommt eine Ersatzpflanzungs-Auflage dazu (1–3 Ersatzbäume pro gefälltem Baum, meist als Hochstamm mit Ballenware). Ein professioneller Baumdienst nimmt Dir die Behördenkorrespondenz oft ab und ergänzt sie um Fachgutachten, wenn der Antrag komplizierter ist.
Details zu einzelnen Bundesländern findest Du in unserem Baumschutz-Guide. Für alle Fragen zur regelmäßigen Baumpflege und wann ein Baum durch einen Baumdienst kontrolliert werden sollte: Jahreskalender und Krankheitsatlas.